Tiergestützte Therapie

Hierbei sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung z.B. einen artgerechten Umgang mit Hunden (oder anderen für die tiergestützte Therapie geeigneten Haustieren) lernen. Überdies sollen Menschen mit Krankheit oder Behinderung in ambulanten oder stationären Wohnformen mit geeigneten Hunden oder anderen geeigneten Haustieren besucht werden.

Es sollen gemeinsame Therapien von Mensch und Hund (oder geeignetem anderen Haustier), z.B. gemeinsame Physio-Therapie, tiergestützte Bewegungstherapie, gemeinsame Schwimmtherapie o.ä. stattfinden. Hierzu möchte die Stiftung die Ausbildung von Assistenzhunden oder anderen geeigneten Haustieren für die Assistenz von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Diabetes-Warnhund, Assistenzhunde für Menschen mit Hörbehinderung, Assistenzhunde für Rollstuhlfahrer oder Blindenführhunde) sowie auch Eignungsprüfungen für die Haustiere durchführen oder fördern.

Vorrangig sollen Haustiere, insbesondere Hunde, aus dem Tierschutz für die tiergestützte Therapie ausgebildet werden (nach Möglichkeit keine Vermehrung oder Züchtung).

Die Tiere sind Familien-Haustiere und werden nicht institutionalisiert. Die tiergestützten Vorhaben sollen nach Möglichkeit durch Übungsleiter oder ausgebildetes Personal sowie beauftragte externe Einrichtungen und Personen, die im und für den Umgang mit Tieren insoweit geschult sind, begleitet werden.

Als Qualitätsmanagement sind Schulungen und Prüfungen der eingesetzten Mensch-Hund-Teams, regelmäßige Fortbildungen, Nachprüfungen, Evaluation der Arbeit mit den besuchten Einrichtungen sowie Kooperationen mit Einrichtungen und Tierschutzvereinen geplant.

§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO

  • Unterstützung bei der Vermittlung von für die tiergestützte Therapie oder Assistenz-Begleitung geeigneten herrenlosen Tieren und Abgabetieren an tierschutzbewusste, verantwortungsvolle und geeignete Personen mit Behinderung.
  • Die Aufklärung über artgerechte Tierhaltung und Tierschutz sowie die Überwachung der Tierhaltung.
  • Die Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung und Versorgung der aufgegriffenen Tiere sowie vorbeugende Schutzimpfungen gegen Tierkrankheiten und Seuchen.